Zahnspangen und Kostenerstattung durch die Krankenkasse

| 2. Mai. 2012 | Kommentare (4)

Ob aus kosmetischen Gründen oder um gravierende Zahnfehlstellungen zu beheben – nicht wenige Kinder nehmen eine kieferorthopädische Behandlung in Anspruch.

Die Kosten hierfür werden allerdings nicht immer von der Krankenkasse übernommen. Diese richtet ihre Zuzahlungen nach den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen 1-5 (KIG 1-5). Nur Behandlungen der KIG 3-5 werden von den Krankenkassen übernommen, obwohl auch bei KIG 1-2 Behandlungsbedarf bestehen kann.

Zusatzleistungen

Doch selbst wenn Zahnfehlstellungen vorliegen, deren Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, bedeutet dies nicht, dass sämtliche Kosten erstattet werden. Ein gutes Beispiel hierfür sind die sogenannten Brackets. Dabei handelt es sich um „festsitzende Zahnspangen“.

Diese werden mit einer speziellen Klebetechnik mit dem Zahn verbunden, können nach erfolgreicher Behandlung aber wieder problemlos gelöst werden. Ebenso wie bei den normalen Zahnspangen muss man hier in Vorleistung gehen, also einen Teil der Kosten zahlen, die dann allerdings von der Krankenkasse nach erfolgreicher Behandlung zurückerstattet werden.

Zudem gibt es einige Leistungen, die die Krankenkasse gar nicht bezahlt. Darunter fallen beispielsweise alternative Materialien der Brackets, sofern keine Allergie vorliegt (die normalen Brackets können Nickel enthalten). Auch Lingual-Brackets, die hinten an den Zähnen befestigt werden und somit beinahe unsichtbar sind, werden aufgrund der höheren Kosten nicht erstattet.

Wer kommt für die Kosten auf?

Schnell können sowohl durch Behandlungen, die unter die niedrigeren Indikationsgruppen fallen als auch durch Sonderleistungen erhebliche Geldsummen anfallen. In der Privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung von kieferorthopädischen Behandlungen von dem jeweiligen Tarif ab.

Da Kinder eigenständig in der privaten Krankenversicherung versichert werden müssen, lohnt es sich bei ihnen also besonders auf die entsprechenden Angebote zu achten. Wer bereits in der PKV versichert ist, beziehungsweise für Kinder, die über Ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, lohnt sich zuweilen eine Zahnzusatzversicherung. Einige Tarife bieten nicht nur sehr gute Zahnleistungen sondern auch die Kostenerstattung von kieferorthopädischen Behandlungen.

Angesichts der enormen Kosten, die durch die teils jahrelange Behandlung anfallen können, lohnt sich für viele Eltern eine solche Absicherung der Kinder. Jedoch sollte man nicht mit dem Abschluss warten bis zum Beginn der Behandlung. Für bereits geplante Behandlungsmaßnahmen übernimmt eine Zusatzversicherung in der Regel nichts. Zudem gibt es Sperrfristen – zwischen Versicherungsabschluss und Kostenerstattung müssen meist mehrere Monate liegen. Nicht wenige Eltern schließen daher frühestmöglich eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind ab.

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